Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Yardly GmbH
Hinweis zu unseren Vertragsbedingungen
Unsere Produkte werden individuell nach Maß gefertigt und speziell für jedes Projekt geplant. Aus diesem Grund enthalten unsere Vertragsbedingungen Regelungen zu Anzahlungen, Stornierungen und technischen Änderungen. Diese dienen nicht dazu, Kundenrechte einzuschränken, sondern sollen für beide Seiten Transparenz und Planungssicherheit schaffen.
Selbstverständlich bleiben die gesetzlichen Verbraucherrechte hiervon unberührt.
§1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge zwischen der Yardly GmbH (nachfolgend „Yardly“) und ihren Kunden über die Lieferung, Herstellung und gegebenenfalls Montage von Terrassenüberdachungen, Wintergärten, Markisen, Schiebetüren, Glasanlagen sowie sonstigen individuell gefertigten Produkten.
(2) Diese AGB gelten gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB sowie gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, soweit nicht ausdrücklich abweichende Regelungen getroffen werden.
(3) Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Yardly stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
(4) Individuelle Vereinbarungen zwischen Yardly und dem Kunden, die im Angebot, Aufmaßprotokoll, Auftrag oder einer sonstigen schriftlichen Vereinbarung festgehalten werden, haben Vorrang vor diesen AGB.
§2 Vertragsabschluss
(1) Angebote von Yardly sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
(2) Der Vertrag kommt durch die Unterzeichnung des Angebots oder Auftragsformulars durch den Kunden sowie die anschließende Annahme durch Yardly zustande.
(3) Mit Vertragsabschluss bestätigt der Kunde, dass er Eigentümer des betreffenden Grundstücks ist oder über die erforderliche Zustimmung des Eigentümers verfügt.
(4) Der Kunde verpflichtet sich, alle für die Planung und Ausführung erforderlichen Informationen vollständig und wahrheitsgemäß bereitzustellen.
(5) Mündliche Erklärungen oder Zusagen von Mitarbeitern oder Handelsvertretern sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt oder im Aufmaßprotokoll bzw. Angebot dokumentiert wurden.
§3 Maßanfertigungen und Widerrufsrecht
(1) Die von Yardly angebotenen Produkte werden überwiegend individuell nach Kundenspezifikation gefertigt.
(2) Mit Vertragsabschluss beginnt die technische Planung, Konstruktion und Produktionsvorbereitung der beauftragten Anlage.
(3) Für Verträge über Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind, besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB grundsätzlich kein Widerrufsrecht.
(4) Sofern im Einzelfall ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, wird der Kunde hierüber gesondert belehrt.
§4 Preise und Leistungsumfang
(1) Sämtliche Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
(2) Grundlage der Preisberechnung sind die im Angebot angegebenen Maße, Ausführungen, Materialien und Leistungen.
(3) Offensichtliche Schreib-, Druck-, Kalkulations- oder Rechenfehler verpflichten Yardly nicht zur Vertragserfüllung auf Basis fehlerhafter Angaben.
(4) Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs nach Vertragsabschluss werden gesondert vergütet.
(5) Werden bei der technischen Prüfung, beim Aufmaß oder während der Montage zusätzliche Anforderungen oder bauliche Gegebenheiten festgestellt, die bei Vertragsabschluss nicht erkennbar waren, ist Yardly berechtigt, ein Nachtragsangebot zu erstellen.
(6) Übersteigt eine hierdurch erforderliche Preisänderung 25 % des ursprünglichen Auftragswertes, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten.
§5 Lieferung und Lieferzeiten
(1) Liefertermine und Montagezeiträume werden nach bestem Wissen geplant und mitgeteilt.
(2) Lieferfristen beginnen erst, wenn alle erforderlichen Unterlagen, Maße, Genehmigungen und Zahlungen vorliegen.
(3) Liefertermine gelten nur dann als verbindlich, wenn diese ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.
(4) Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Materialengpässen, Streiks, behördlicher Maßnahmen, Verkehrsbehinderungen oder sonstiger unvorhersehbarer Ereignisse verlängern die Lieferfrist angemessen.
(5) Schadensersatzansprüche wegen Lieferverzögerungen sind ausgeschlossen, soweit Yardly die Verzögerung nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.
§6 Gefahrübergang
(1) Gegenüber Unternehmern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware mit Übergabe an das Transportunternehmen auf den Kunden über.
(2) Gegenüber Verbrauchern geht die Gefahr erst mit tatsächlicher Übergabe der Ware an den Kunden über.
(3) Verzögert sich die Lieferung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, geht die Gefahr mit Mitteilung der Versandbereitschaft auf den Kunden über.
§7 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde hat sicherzustellen, dass die baulichen und technischen Voraussetzungen für die Lieferung und Montage gegeben sind.
(2) Insbesondere sind Zufahrten, Arbeitsbereiche und Montageflächen rechtzeitig freizuhalten.
(3) Der Kunde hat Yardly unverzüglich über Änderungen seiner Anschrift, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse zu informieren.
(4) Entstehen Verzögerungen oder Mehrkosten aufgrund fehlender oder unrichtiger Angaben des Kunden, trägt der Kunde die hierdurch entstehenden zusätzlichen Kosten.
§8 Untersuchungs- und Mängelpflichten
(1) Unternehmer haben die gelieferte Ware unverzüglich nach Erhalt zu prüfen und erkennbare Mängel unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
(2) Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach deren Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
(3) Verbraucher werden gebeten, offensichtliche Transportschäden unmittelbar bei Anlieferung zu dokumentieren und Yardly zeitnah zu informieren. Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte bleiben hiervon unberührt.
(4) Glasprodukte sind gemäß den geltenden Richtlinien für die Beurteilung von Glas im Bauwesen zu prüfen.
(5) Beanstandungen müssen nachvollziehbar dokumentiert und durch geeignete Fotos oder Beschreibungen belegt werden.
§9 Gewährleistung
(1) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte, soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt ist.
(2) Yardly ist berechtigt, nach eigener Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung nachzuerfüllen, soweit gesetzlich zulässig.
(3) Der Kunde hat Yardly eine angemessene Frist zur Nacherfüllung einzuräumen.
(4) Erst wenn die Nacherfüllung endgültig fehlgeschlagen ist oder verweigert wird, kann der Kunde die gesetzlichen Rechte auf Minderung, Rücktritt oder Schadensersatz geltend machen.
(5) Die Gewährleistungsfrist richtet sich nach den jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften.
(6) Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist für gelieferte Waren grundsätzlich ein Jahr ab Abnahme, soweit gesetzlich zulässig.
(7) Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Schäden durch:
· unsachgemäße Nutzung,
· mangelnde Wartung,
· eigenmächtige Veränderungen,
· außergewöhnliche
· Witterungseinflüsse,
· höhere Gewalt,
· normale Abnutzung.
§10 Herstellergarantie
(1) Zusätzlich zu den gesetzlichen Gewährleistungsrechten gewährt Yardly freiwillige Garantieleistungen auf bestimmte Produktbestandteile.
(2) Gesetzliche Gewährleistungsrechte werden durch diese Garantie weder eingeschränkt noch ersetzt.
(3) Die Garantie beginnt mit der Abnahme bzw. Übergabe der Anlage.
(4) Garantiezeiten:
· Abdichtungen: 3 Monate
· Laufschienen: 1 Jahr
· Markisen: 2 Jahre
· Schiebetüren: 2 Jahre
· LED-Beleuchtung: 2 Jahre
· Terrassenheizer: 2 Jahre
· Aluminiumkonstruktionen: 5 Jahre
· Polycarbonatplatten: 5 Jahre
· Glasdächer: 10 Jahre
(5) Die Garantie umfasst ausschließlich Material- und Herstellungsfehler.
(6) Montage-, Ausbau-, Transport-, Reisekosten sowie Folgekosten sind nicht Bestandteil der Garantie, soweit gesetzlich zulässig.
(7) Schäden durch unsachgemäße Bedienung, mangelnde Pflege, Fremdeingriffe oder außergewöhnliche Belastungen sind von der Garantie ausgeschlossen.
(8) Für Polycarbonat- und Glasprodukte kann Yardly nach Ablauf des ersten Jahres eine zeitanteilige Materialkostenregelung anwenden. Die Einzelheiten werden im Garantieblatt gesondert geregelt.
§11 Rücktritt, Stornierung und Vertragsbeendigung
(1) Da es sich bei den von Yardly angebotenen Produkten überwiegend um individuell geplante und gefertigte Anlagen handelt, entstehen bereits unmittelbar nach Vertragsabschluss Kosten für Planung, Vermessung, Konstruktion, Materialbeschaffung und Produktionsvorbereitung.
(2) Kündigt oder storniert der Kunde den Vertrag nach Vertragsabschluss aus Gründen, die nicht von Yardly zu vertreten sind, ist Yardly berechtigt, Ersatz der bis dahin entstandenen Aufwendungen sowie des entgangenen Gewinns zu verlangen.
(3) Zur Vereinfachung der Schadensberechnung wird hierfür eine pauschale Entschädigung in Höhe von 30 % des vereinbarten Auftragswertes angesetzt.
(4) Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass Yardly kein oder lediglich ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
(5) Yardly bleibt berechtigt, einen höheren tatsächlich entstandenen Schaden nachzuweisen.
(6) Das gesetzliche Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§12 Zahlungsbedingungen
(1) Sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, gelten folgende Zahlungsbedingungen:
· 50 % Anzahlung innerhalb von 3 Werktagen nach Rechnungsstellung
· 40 % vor Montagebeginn
· 10 % vor Abschluss der Montagearbeiten
(2) Die Anzahlung dient insbesondere der Deckung von Planungs-, Konstruktions-, Produktions- und Materialkosten.
(3) Die zweite Teilzahlung muss spätestens vor Beginn der Montage vollständig eingegangen sein.
(4) Erfolgt die Zahlung nicht rechtzeitig, ist Yardly berechtigt, die Montage bis zum vollständigen Zahlungseingang auszusetzen.
(5) Entstehen hierdurch Leerfahrten, Wartezeiten oder zusätzliche Montageeinsätze, können diese gesondert berechnet werden.
(6) Die Schlusszahlung ist spätestens einen Werktag vor dem geplanten Abschluss der Montage fällig.
(7) Zahlungen gelten erst mit vollständigem Zahlungseingang auf dem Geschäftskonto von Yardly als erfolgt.
(8) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen.
(9) Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden bleibt vorbehalten.
§13 Genehmigungen und öffentlich-rechtliche Vorschriften
(1) Der Kunde ist für die Prüfung und Einhaltung sämtlicher öffentlich-rechtlicher Vorschriften verantwortlich.
(2) Hierzu gehören insbesondere:
· Baugenehmigungen
· Anzeigepflichten
· Nachbarzustimmungen
· Vorgaben von Eigentümergemeinschaften
· örtliche Bauvorschriften
(3) Yardly übernimmt keine Haftung für die Genehmigungsfähigkeit eines Bauvorhabens.
(4) Die Nichterteilung einer erforderlichen Genehmigung berechtigt den Kunden grundsätzlich nicht zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag.
(5) Sofern der Vertragsabschluss ausdrücklich unter einer behördlichen Genehmigung oder Finanzierungszusage erfolgt, hat der Kunde entsprechende Nachweise unverzüglich vorzulegen.
§14 Montagebedingungen
(1) Voraussetzung für die Montage ist, dass sämtliche baulichen Voraussetzungen zum vereinbarten Termin erfüllt sind.
(2) Der Kunde hat insbesondere sicherzustellen, dass:
· die Montagestelle frei zugänglich ist,
· ausreichend Arbeitsraum vorhanden ist,
· notwendige Strom- und Wasseranschlüsse verfügbar sind,
· bestehende Hindernisse entfernt wurden.
(3) Zusätzliche Arbeiten, die nicht Bestandteil des Angebots sind, werden gesondert vergütet.
(4) Yardly ist nicht verpflichtet, Entwässerungsanschlüsse, Elektroinstallationen, Fundamentarbeiten oder sonstige bauseitige Leistungen auszuführen, sofern diese nicht ausdrücklich beauftragt wurden.
(5) Können Montagearbeiten aufgrund von Umständen, die nicht von Yardly zu vertreten sind, nicht durchgeführt oder abgeschlossen werden, trägt der Kunde die hierdurch entstehenden Mehrkosten.
(6) Wird während der Montage festgestellt, dass die Durchführung aufgrund nicht erkennbarer technischer oder statischer Gegebenheiten unmöglich oder unzumutbar ist, ist Yardly berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen.
(7) In diesem Fall hat Yardly Anspruch auf Vergütung sämtlicher bis dahin erbrachter Leistungen sowie bereits entstandener Planungs-, Material- und Vorbereitungskosten.
(8) Diese Kosten werden pauschal mit bis zu 35 % des Auftragswertes angesetzt. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass die tatsächlichen Kosten wesentlich niedriger waren.
§15 Haftung
(1) Yardly haftet uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden begrenzt.
(3) Eine weitergehende Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von Yardly.
(5) Für Schäden aufgrund unsachgemäßer Nutzung, mangelnder Wartung oder eigenmächtiger Veränderungen übernimmt Yardly keine Haftung.
§16 Schriftform und Nebenabreden
(1) Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages sollen aus Beweisgründen schriftlich erfolgen.
(2) Individuell schriftlich dokumentierte Vereinbarungen im Angebot, Aufmaßprotokoll oder Auftrag bleiben hiervon unberührt.
(3) Mündliche Zusagen von Mitarbeitern oder Handelsvertretern werden erst verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt oder dokumentiert wurden.
§17 Eigentumsvorbehalt
(1) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen Eigentum der Yardly GmbH.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, die Ware bis zum Eigentumsübergang pfleglich zu behandeln.
(3) Zugriffe Dritter, insbesondere Pfändungen oder Beschlagnahmungen, sind Yardly unverzüglich mitzuteilen.
(4) Unternehmer dürfen die Vorbehaltsware im gewöhnlichen Geschäftsbetrieb weiterveräußern. Die daraus entstehenden Forderungen treten sie bereits jetzt an Yardly ab.
§18 Produktdarstellungen und Werbematerial
(1) Abbildungen, Visualisierungen, technische Zeichnungen, Musteranlagen sowie Darstellungen auf Websites, Social-Media-Kanälen, Broschüren oder Werbematerialien dienen ausschließlich der allgemeinen Veranschaulichung.
(2) Geringfügige Abweichungen in Konstruktion, Farbe, Materialstruktur oder Ausführung bleiben vorbehalten, soweit diese technisch bedingt oder handelsüblich sind.
(3) Maßgeblich für den Vertragsumfang sind ausschließlich die Angaben im individuellen Angebot, Aufmaßprotokoll sowie in der Auftragsbestätigung.
§19 Verpackungen
(1) Die Rücknahme und Entsorgung von Verpackungen erfolgt nach den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere dem Verpackungsgesetz (VerpackG).
(2) Kunden können sich bei Fragen zur Rückgabe von Verpackungsmaterialien an Yardly wenden.
§20 Datenschutz
(1) Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich nach Maßgabe der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie der geltenden Datenschutzgesetze.
(2) Einzelheiten zur Datenverarbeitung ergeben sich aus der Datenschutzerklärung der Yardly GmbH.
(3) Personenbezogene Daten werden nur verarbeitet oder weitergegeben, soweit dies zur Vertragserfüllung, zur Wahrung berechtigter Interessen oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen erforderlich ist.
§21 Rechte betroffener Personen
Betroffene Personen haben insbesondere das Recht auf:
· Auskunft
· Berichtigung
· Löschung
· Einschränkung der Verarbeitung
· Datenübertragbarkeit
· Widerruf erteilter Einwilligungen
· Beschwerde bei einer
· Datenschutzaufsichtsbehörde
Die Einzelheiten ergeben sich aus den gesetzlichen Vorschriften der DSGVO.
§22 Datenschutzrechtlicher Widerspruch
Soweit personenbezogene Daten auf Grundlage berechtigter Interessen verarbeitet werden, steht dem Betroffenen ein Widerspruchsrecht gemäß Art. 21 DSGVO zu.
Ein Widerspruch kann jederzeit an folgende Kontaktadresse gerichtet werden:
§23 Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht
(1) Für Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist der Sitz der Yardly GmbH ausschließlicher Gerichtsstand.
(2) Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.
(3) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Mit meiner Unterschrift bestätige ich, dass ich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen erhalten und gelesen habe.
Hinweis zu unseren Vertragsbedingungen
Unsere Produkte werden individuell nach Maß gefertigt und speziell für jedes Projekt geplant. Aus diesem Grund enthalten unsere Vertragsbedingungen Regelungen zu Anzahlungen, Stornierungen und technischen Änderungen. Diese dienen nicht dazu, Kundenrechte einzuschränken, sondern sollen für beide Seiten Transparenz und Planungssicherheit schaffen.
Selbstverständlich bleiben die gesetzlichen Verbraucherrechte hiervon unberührt.
§1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge zwischen der Yardly GmbH (nachfolgend „Yardly“) und ihren Kunden über die Lieferung, Herstellung und gegebenenfalls Montage von Terrassenüberdachungen, Wintergärten, Markisen, Schiebetüren, Glasanlagen sowie sonstigen individuell gefertigten Produkten.
(2) Diese AGB gelten gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB sowie gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, soweit nicht ausdrücklich abweichende Regelungen getroffen werden.
(3) Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Yardly stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
(4) Individuelle Vereinbarungen zwischen Yardly und dem Kunden, die im Angebot, Aufmaßprotokoll, Auftrag oder einer sonstigen schriftlichen Vereinbarung festgehalten werden, haben Vorrang vor diesen AGB.
§2 Vertragsabschluss
(1) Angebote von Yardly sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
(2) Der Vertrag kommt durch die Unterzeichnung des Angebots oder Auftragsformulars durch den Kunden sowie die anschließende Annahme durch Yardly zustande.
(3) Mit Vertragsabschluss bestätigt der Kunde, dass er Eigentümer des betreffenden Grundstücks ist oder über die erforderliche Zustimmung des Eigentümers verfügt.
(4) Der Kunde verpflichtet sich, alle für die Planung und Ausführung erforderlichen Informationen vollständig und wahrheitsgemäß bereitzustellen.
(5) Mündliche Erklärungen oder Zusagen von Mitarbeitern oder Handelsvertretern sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt oder im Aufmaßprotokoll bzw. Angebot dokumentiert wurden.
§3 Maßanfertigungen und Widerrufsrecht
(1) Die von Yardly angebotenen Produkte werden überwiegend individuell nach Kundenspezifikation gefertigt.
(2) Mit Vertragsabschluss beginnt die technische Planung, Konstruktion und Produktionsvorbereitung der beauftragten Anlage.
(3) Für Verträge über Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind, besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB grundsätzlich kein Widerrufsrecht.
(4) Sofern im Einzelfall ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, wird der Kunde hierüber gesondert belehrt.
§4 Preise und Leistungsumfang
(1) Sämtliche Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
(2) Grundlage der Preisberechnung sind die im Angebot angegebenen Maße, Ausführungen, Materialien und Leistungen.
(3) Offensichtliche Schreib-, Druck-, Kalkulations- oder Rechenfehler verpflichten Yardly nicht zur Vertragserfüllung auf Basis fehlerhafter Angaben.
(4) Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs nach Vertragsabschluss werden gesondert vergütet.
(5) Werden bei der technischen Prüfung, beim Aufmaß oder während der Montage zusätzliche Anforderungen oder bauliche Gegebenheiten festgestellt, die bei Vertragsabschluss nicht erkennbar waren, ist Yardly berechtigt, ein Nachtragsangebot zu erstellen.
(6) Übersteigt eine hierdurch erforderliche Preisänderung 25 % des ursprünglichen Auftragswertes, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten.
§5 Lieferung und Lieferzeiten
(1) Liefertermine und Montagezeiträume werden nach bestem Wissen geplant und mitgeteilt.
(2) Lieferfristen beginnen erst, wenn alle erforderlichen Unterlagen, Maße, Genehmigungen und Zahlungen vorliegen.
(3) Liefertermine gelten nur dann als verbindlich, wenn diese ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.
(4) Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Materialengpässen, Streiks, behördlicher Maßnahmen, Verkehrsbehinderungen oder sonstiger unvorhersehbarer Ereignisse verlängern die Lieferfrist angemessen.
(5) Schadensersatzansprüche wegen Lieferverzögerungen sind ausgeschlossen, soweit Yardly die Verzögerung nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.
§6 Gefahrübergang
(1) Gegenüber Unternehmern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware mit Übergabe an das Transportunternehmen auf den Kunden über.
(2) Gegenüber Verbrauchern geht die Gefahr erst mit tatsächlicher Übergabe der Ware an den Kunden über.
(3) Verzögert sich die Lieferung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, geht die Gefahr mit Mitteilung der Versandbereitschaft auf den Kunden über.
§7 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde hat sicherzustellen, dass die baulichen und technischen Voraussetzungen für die Lieferung und Montage gegeben sind.
(2) Insbesondere sind Zufahrten, Arbeitsbereiche und Montageflächen rechtzeitig freizuhalten.
(3) Der Kunde hat Yardly unverzüglich über Änderungen seiner Anschrift, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse zu informieren.
(4) Entstehen Verzögerungen oder Mehrkosten aufgrund fehlender oder unrichtiger Angaben des Kunden, trägt der Kunde die hierdurch entstehenden zusätzlichen Kosten.
§8 Untersuchungs- und Mängelpflichten
(1) Unternehmer haben die gelieferte Ware unverzüglich nach Erhalt zu prüfen und erkennbare Mängel unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
(2) Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach deren Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
(3) Verbraucher werden gebeten, offensichtliche Transportschäden unmittelbar bei Anlieferung zu dokumentieren und Yardly zeitnah zu informieren. Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte bleiben hiervon unberührt.
(4) Glasprodukte sind gemäß den geltenden Richtlinien für die Beurteilung von Glas im Bauwesen zu prüfen.
(5) Beanstandungen müssen nachvollziehbar dokumentiert und durch geeignete Fotos oder Beschreibungen belegt werden.
§9 Gewährleistung
(1) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte, soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt ist.
(2) Yardly ist berechtigt, nach eigener Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung nachzuerfüllen, soweit gesetzlich zulässig.
(3) Der Kunde hat Yardly eine angemessene Frist zur Nacherfüllung einzuräumen.
(4) Erst wenn die Nacherfüllung endgültig fehlgeschlagen ist oder verweigert wird, kann der Kunde die gesetzlichen Rechte auf Minderung, Rücktritt oder Schadensersatz geltend machen.
(5) Die Gewährleistungsfrist richtet sich nach den jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften.
(6) Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist für gelieferte Waren grundsätzlich ein Jahr ab Abnahme, soweit gesetzlich zulässig.
(7) Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Schäden durch:
· unsachgemäße Nutzung,
· mangelnde Wartung,
· eigenmächtige Veränderungen,
· außergewöhnliche
· Witterungseinflüsse,
· höhere Gewalt,
· normale Abnutzung.
§10 Herstellergarantie
(1) Zusätzlich zu den gesetzlichen Gewährleistungsrechten gewährt Yardly freiwillige Garantieleistungen auf bestimmte Produktbestandteile.
(2) Gesetzliche Gewährleistungsrechte werden durch diese Garantie weder eingeschränkt noch ersetzt.
(3) Die Garantie beginnt mit der Abnahme bzw. Übergabe der Anlage.
(4) Garantiezeiten:
· Abdichtungen: 3 Monate
· Laufschienen: 1 Jahr
· Markisen: 2 Jahre
· Schiebetüren: 2 Jahre
· LED-Beleuchtung: 2 Jahre
· Terrassenheizer: 2 Jahre
· Aluminiumkonstruktionen: 5 Jahre
· Polycarbonatplatten: 5 Jahre
· Glasdächer: 10 Jahre
(5) Die Garantie umfasst ausschließlich Material- und Herstellungsfehler.
(6) Montage-, Ausbau-, Transport-, Reisekosten sowie Folgekosten sind nicht Bestandteil der Garantie, soweit gesetzlich zulässig.
(7) Schäden durch unsachgemäße Bedienung, mangelnde Pflege, Fremdeingriffe oder außergewöhnliche Belastungen sind von der Garantie ausgeschlossen.
(8) Für Polycarbonat- und Glasprodukte kann Yardly nach Ablauf des ersten Jahres eine zeitanteilige Materialkostenregelung anwenden. Die Einzelheiten werden im Garantieblatt gesondert geregelt.
§11 Rücktritt, Stornierung und Vertragsbeendigung
(1) Da es sich bei den von Yardly angebotenen Produkten überwiegend um individuell geplante und gefertigte Anlagen handelt, entstehen bereits unmittelbar nach Vertragsabschluss Kosten für Planung, Vermessung, Konstruktion, Materialbeschaffung und Produktionsvorbereitung.
(2) Kündigt oder storniert der Kunde den Vertrag nach Vertragsabschluss aus Gründen, die nicht von Yardly zu vertreten sind, ist Yardly berechtigt, Ersatz der bis dahin entstandenen Aufwendungen sowie des entgangenen Gewinns zu verlangen.
(3) Zur Vereinfachung der Schadensberechnung wird hierfür eine pauschale Entschädigung in Höhe von 30 % des vereinbarten Auftragswertes angesetzt.
(4) Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass Yardly kein oder lediglich ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
(5) Yardly bleibt berechtigt, einen höheren tatsächlich entstandenen Schaden nachzuweisen.
(6) Das gesetzliche Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§12 Zahlungsbedingungen
(1) Sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, gelten folgende Zahlungsbedingungen:
· 50 % Anzahlung innerhalb von 3 Werktagen nach Rechnungsstellung
· 40 % vor Montagebeginn
· 10 % vor Abschluss der Montagearbeiten
(2) Die Anzahlung dient insbesondere der Deckung von Planungs-, Konstruktions-, Produktions- und Materialkosten.
(3) Die zweite Teilzahlung muss spätestens vor Beginn der Montage vollständig eingegangen sein.
(4) Erfolgt die Zahlung nicht rechtzeitig, ist Yardly berechtigt, die Montage bis zum vollständigen Zahlungseingang auszusetzen.
(5) Entstehen hierdurch Leerfahrten, Wartezeiten oder zusätzliche Montageeinsätze, können diese gesondert berechnet werden.
(6) Die Schlusszahlung ist spätestens einen Werktag vor dem geplanten Abschluss der Montage fällig.
(7) Zahlungen gelten erst mit vollständigem Zahlungseingang auf dem Geschäftskonto von Yardly als erfolgt.
(8) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen.
(9) Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden bleibt vorbehalten.
§13 Genehmigungen und öffentlich-rechtliche Vorschriften
(1) Der Kunde ist für die Prüfung und Einhaltung sämtlicher öffentlich-rechtlicher Vorschriften verantwortlich.
(2) Hierzu gehören insbesondere:
· Baugenehmigungen
· Anzeigepflichten
· Nachbarzustimmungen
· Vorgaben von Eigentümergemeinschaften
· örtliche Bauvorschriften
(3) Yardly übernimmt keine Haftung für die Genehmigungsfähigkeit eines Bauvorhabens.
(4) Die Nichterteilung einer erforderlichen Genehmigung berechtigt den Kunden grundsätzlich nicht zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag.
(5) Sofern der Vertragsabschluss ausdrücklich unter einer behördlichen Genehmigung oder Finanzierungszusage erfolgt, hat der Kunde entsprechende Nachweise unverzüglich vorzulegen.
§14 Montagebedingungen
(1) Voraussetzung für die Montage ist, dass sämtliche baulichen Voraussetzungen zum vereinbarten Termin erfüllt sind.
(2) Der Kunde hat insbesondere sicherzustellen, dass:
· die Montagestelle frei zugänglich ist,
· ausreichend Arbeitsraum vorhanden ist,
· notwendige Strom- und Wasseranschlüsse verfügbar sind,
· bestehende Hindernisse entfernt wurden.
(3) Zusätzliche Arbeiten, die nicht Bestandteil des Angebots sind, werden gesondert vergütet.
(4) Yardly ist nicht verpflichtet, Entwässerungsanschlüsse, Elektroinstallationen, Fundamentarbeiten oder sonstige bauseitige Leistungen auszuführen, sofern diese nicht ausdrücklich beauftragt wurden.
(5) Können Montagearbeiten aufgrund von Umständen, die nicht von Yardly zu vertreten sind, nicht durchgeführt oder abgeschlossen werden, trägt der Kunde die hierdurch entstehenden Mehrkosten.
(6) Wird während der Montage festgestellt, dass die Durchführung aufgrund nicht erkennbarer technischer oder statischer Gegebenheiten unmöglich oder unzumutbar ist, ist Yardly berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen.
(7) In diesem Fall hat Yardly Anspruch auf Vergütung sämtlicher bis dahin erbrachter Leistungen sowie bereits entstandener Planungs-, Material- und Vorbereitungskosten.
(8) Diese Kosten werden pauschal mit bis zu 35 % des Auftragswertes angesetzt. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass die tatsächlichen Kosten wesentlich niedriger waren.
§15 Haftung
(1) Yardly haftet uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden begrenzt.
(3) Eine weitergehende Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von Yardly.
(5) Für Schäden aufgrund unsachgemäßer Nutzung, mangelnder Wartung oder eigenmächtiger Veränderungen übernimmt Yardly keine Haftung.
§16 Schriftform und Nebenabreden
(1) Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages sollen aus Beweisgründen schriftlich erfolgen.
(2) Individuell schriftlich dokumentierte Vereinbarungen im Angebot, Aufmaßprotokoll oder Auftrag bleiben hiervon unberührt.
(3) Mündliche Zusagen von Mitarbeitern oder Handelsvertretern werden erst verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt oder dokumentiert wurden.
§17 Eigentumsvorbehalt
(1) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen Eigentum der Yardly GmbH.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, die Ware bis zum Eigentumsübergang pfleglich zu behandeln.
(3) Zugriffe Dritter, insbesondere Pfändungen oder Beschlagnahmungen, sind Yardly unverzüglich mitzuteilen.
(4) Unternehmer dürfen die Vorbehaltsware im gewöhnlichen Geschäftsbetrieb weiterveräußern. Die daraus entstehenden Forderungen treten sie bereits jetzt an Yardly ab.
§18 Produktdarstellungen und Werbematerial
(1) Abbildungen, Visualisierungen, technische Zeichnungen, Musteranlagen sowie Darstellungen auf Websites, Social-Media-Kanälen, Broschüren oder Werbematerialien dienen ausschließlich der allgemeinen Veranschaulichung.
(2) Geringfügige Abweichungen in Konstruktion, Farbe, Materialstruktur oder Ausführung bleiben vorbehalten, soweit diese technisch bedingt oder handelsüblich sind.
(3) Maßgeblich für den Vertragsumfang sind ausschließlich die Angaben im individuellen Angebot, Aufmaßprotokoll sowie in der Auftragsbestätigung.
§19 Verpackungen
(1) Die Rücknahme und Entsorgung von Verpackungen erfolgt nach den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere dem Verpackungsgesetz (VerpackG).
(2) Kunden können sich bei Fragen zur Rückgabe von Verpackungsmaterialien an Yardly wenden.
§20 Datenschutz
(1) Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich nach Maßgabe der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie der geltenden Datenschutzgesetze.
(2) Einzelheiten zur Datenverarbeitung ergeben sich aus der Datenschutzerklärung der Yardly GmbH.
(3) Personenbezogene Daten werden nur verarbeitet oder weitergegeben, soweit dies zur Vertragserfüllung, zur Wahrung berechtigter Interessen oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen erforderlich ist.
§21 Rechte betroffener Personen
Betroffene Personen haben insbesondere das Recht auf:
· Auskunft
· Berichtigung
· Löschung
· Einschränkung der Verarbeitung
· Datenübertragbarkeit
· Widerruf erteilter Einwilligungen
· Beschwerde bei einer
· Datenschutzaufsichtsbehörde
Die Einzelheiten ergeben sich aus den gesetzlichen Vorschriften der DSGVO.
§22 Datenschutzrechtlicher Widerspruch
Soweit personenbezogene Daten auf Grundlage berechtigter Interessen verarbeitet werden, steht dem Betroffenen ein Widerspruchsrecht gemäß Art. 21 DSGVO zu.
Ein Widerspruch kann jederzeit an folgende Kontaktadresse gerichtet werden:
§23 Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht
(1) Für Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist der Sitz der Yardly GmbH ausschließlicher Gerichtsstand.
(2) Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.
(3) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Mit meiner Unterschrift bestätige ich, dass ich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen erhalten und gelesen habe.