Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Yardly GmbH

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle bestehenden und zukünftigen Geschäfte zwischen dem Kunden und Yardly GmbH (nachfolgend "Yardly") im Zusammenhang mit dem Kauf und/oder der Montage von Waren. Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen werden nur wirksam, wenn sie von der Geschäftsführung von Yardly schriftlich bestätigt wurden. Andere Mitarbeiter oder Vertreter von Yardly sind nicht befugt, abweichende Vereinbarungen zu treffen. Yardly betreibt kein eigenes Geschäftslokal und trifft sich mit den Kunden nur nach vorheriger Vereinbarung bei ihnen vor Ort.

2. Vertragsschluss

Mit der Unterschrift unter den Vertrag wird der Kunde unwiderruflich an die Bedingungen des Auftrags gebunden. Wenn eine Auftragserteilung auf Grundlage eines individuellen Angebots oder Maßauftrags erfolgt, kommt der Vertrag durch die Unterzeichnung des Auftrags zustande. Mit der Unterschrift versichert der Kunde, dass er Eigentümer des Grundstücks ist und uneingeschränkt über das Grundstück verfügen kann. Mündliche Zusagen sind nur dann bindend, wenn sie nachträglich schriftlich bestätigt wurden.

3. Preise

Sofern nichts anderes vereinbart ist, verstehen sich die Preise einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Offensichtliche Fehler wie Schreib-, Druck- oder Rechenfehler in der Preisangabe verpflichten Yardly nicht zur Lieferung oder Schadensersatz. Die vereinbarten Preise gelten für die vereinbarte Stückzahl, Maße und Konstruktionsart. Bei Änderungen nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei einer Preissteigerung von mehr als 25 % hat der Kunde das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.

4. Lieferung und Lieferzeit

Yardly bestimmt nach eigenem Ermessen die Versandart, den Transportweg und das beauftragte Transportunternehmen. Lieferungen erfolgen an den vom Kunden angegebenen Ort, in der Regel direkt zur Baustelle, unter Vorbehalt behördlicher Genehmigungen. Liefertermine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich von Yardly bestätigt wurden. Die Einhaltung der Fristen setzt voraus, dass der Kunde seine vertraglichen Pflichten erfüllt hat, insbesondere die Bereitstellung von Unterlagen und Maßen. Bei Verzögerungen durch Umstände, die Yardly nicht zu vertreten hat, verlängern sich die Fristen angemessen.

5. Gefahrtragung

Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware an den Transporteur übergeben wurde. Bei Unternehmern im Sinne des § 14 BGB erfolgt die Übergabe bei Auslieferung der Ware an den Spediteur oder Frachtführer. Bei Verbrauchern erfolgt die Gefahrübergabe erst mit der Übergabe der Ware an den Kunden.

6. Annahmeverzug

Gerät der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er andere Mitwirkungspflichten, ist Yardly berechtigt, den hieraus entstehenden Schaden vom Kunden zu verlangen. Weitere Ansprüche bleiben vorbehalten.

7. Informationspflichten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, bei der Bestellung wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Änderungen der Bestelldaten, insbesondere bei Adresse, Telefonnummer oder E-Mail, sind Yardly unverzüglich in Textform mitzuteilen. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach oder gibt er falsche Informationen an, hat Yardly das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.

8. Mängelrüge

Ist der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, so hat er die Ware unverzüglich nach der Ablieferung durch Yardly zu untersuchen und etwaige Mängel unverzüglich in Textform an Yardly zu melden, soweit dies nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang möglich ist. Unterlässt der Kunde die Anzeige eines Mangels, gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, der Mangel war bei der Untersuchung nicht erkennbar. Wird ein Mangel später entdeckt, so muss die Anzeige unverzüglich nach Entdeckung erfolgen, andernfalls gilt die Ware auch in Bezug auf diesen Mangel als genehmigt. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelrüge. Der Kunde trägt die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.

Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, so hat er Yardly innerhalb von 7 Tagen nach Feststellung des Mangels, Fehlmengen oder einer Falschlieferung schriftlich zu informieren.

Glasprüfung:
Bei der Prüfung von Glas muss diese bei diffusem Licht (bewölkter Himmel) durchgeführt werden, also durch Betrachtung des Hintergrunds und nicht der Scheibe selbst. Beanstandete Stellen dürfen nicht markiert sein. Der Abstand zur Scheibe muss mindestens einen Meter betragen, der Betrachtungswinkel sollte der normalen Raumnutzung entsprechen (aus sitzender oder stehender Position).

Die Frist gilt als gewahrt, wenn die Mitteilung von Mängeln rechtzeitig bei Yardly eingegangen ist. Unterlässt der Kunde diese Mitteilung, erlöschen die Gewährleistungsrechte nach zwei Monaten ab Feststellung des Mangels. Dies gilt nicht bei Arglist seitens Yardly. Der Kunde trägt die Beweislast für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels. Transportschäden sind unverzüglich in Textform zu melden und beim Frachtführer zu dokumentieren.

9. Gewährleistung

Mängel der Ware werden von Yardly nach Wahl durch Beseitigung des Mangels oder Neuherstellung behoben. Yardly räumt hierfür eine Frist von mindestens vier Wochen ein. Yardly kann die Nacherfüllung verweigern, wenn diese mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden ist. Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist die Ersatzlieferung erneut mangelhaft, wird Yardly nochmals die Möglichkeit zur Mangelbeseitigung innerhalb einer weiteren Frist von vier Wochen einräumen. Nur wenn Yardly diese Gewährleistungspflichten innerhalb der genannten Fristen nicht erfüllt und die Nacherfüllung endgültig fehlschlägt, ist der Kunde berechtigt, eine angemessene Minderung des Kaufpreises (Minderung), Selbstvornahme, Rücktritt vom Vertrag oder Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen.

Die Gewährleistungsfrist für neu hergestellte Sachen beträgt zwei Jahre ab Abnahme des Werkes. Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist für neu hergestellte Sachen ein Jahr ab Abnahme des Werkes. Die Verjährungsfrist der Gewährleistungsansprüche bei einem Bauwerk beträgt zwei Jahre ab Abnahme der gesamten Leistung. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die Ware zwar mit seitlichen Windschutzelementen ausgestattet sein kann, jedoch nicht schlagregen-, luft- oder winddicht ist.

10. Garantie

Unabhängig von Gewährleistungsansprüchen gewährt Yardly eine Haltbarkeitsgarantie für Warenbestandteile aus Aluminium und Polycarbonat. Diese Garantie betrifft jedoch nicht die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche. Die Garantiezeit beginnt mit dem Gefahrübergang.

  • Für Abdichtungen wird eine Garantiezeit von 3 Monaten gewährt.

  • Für die Laufschienen der Schiebetüren beträgt die Garantiezeit bei ordnungsgemäßer Wartung 1 Jahr.

  • Die Garantiezeit für Markisen, Schiebetüren (falsche Bedienung oder Gewaltanwendung werden nicht durch die Garantie abgedeckt), LED-Lampen und Terrassenheizer beträgt 2 Jahre.

  • Die Garantiezeit für Warenbestandteile aus Aluminium beträgt 5 Jahre.

  • Für Warenbestandteile aus Polycarbonat beträgt die Garantiezeit insgesamt 5 Jahre, wobei diese jedes Jahr um 20 % abnimmt.

  • Für Warenbestandteile aus Glas beträgt die Garantiezeit 10 Jahre, wobei diese jedes Jahr um 10 % abnimmt.

Die Garantie bezieht sich auf Materialermüdungserscheinungen. Nach Anzeige eines Garantiefalls wird Yardly die betroffenen Warenbestandteile durch Ersatzlieferung austauschen. Installations- oder Montagearbeiten sind nicht Teil dieser Garantie. Schäden oder Störungen aufgrund falscher Bedienung, falscher Selbstmontage oder Gewaltanwendung sind keine Materialermüdungserscheinungen und nicht durch die Garantie abgedeckt.

10.01 Nach Ablauf der Garantiezeit

Bei Mängelmeldungen nach Ablauf der Garantiezeit wird eine Pauschale in Höhe von 2,75 € pro gefahrenem Kilometer (Hin- und Rückweg) erhoben. Diese muss im Vorfeld zu 100 % bezahlt werden. Nach Eingang der Zahlung wird ein Termin für einen Monteur gebucht, der den Mangel prüft und die benötigten Materialien notiert. Anschließend wird ein Kostenvoranschlag erstellt. Dieser muss ebenfalls zu 100 % bezahlt werden, bevor ein Servicetermin gebucht wird.

11. Rücktritt vom Vertrag

Tritt eine Vertragspartei vor Fertigstellung der in Auftrag gegebenen Waren vom Vertrag zurück, ist Yardly berechtigt, Stornogebühren in Höhe von 30 % (für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB) bzw. 30 % (für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB) des Auftragswertes zu verlangen, es sei denn, der Kunde kann nachweisen, dass Yardly durch den Rücktritt entstandene Schäden wesentlich niedriger sind. Die Höhe der Stornogebühren umfasst die Aufwandsentschädigung sowie den Gewinnverlust und vereinbarte sowie wahrgenommene Ortstermine. Ein Rücktritt vom Vertrag nach Fertigstellung und/oder Abnahme ist ausgeschlossen.

12. Zahlung

Sofern zwischen der Yardly GmbH und dem Kunden nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, gelten folgende Zahlungsbedingungen:

  • Anzahlung (50 %): Innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt der ersten (Anzahlungs-)Rechnung ist eine Anzahlung in Höhe von 50 % des vereinbarten Preises auf das Konto der Yardly GmbH zu leisten. Diese Rechnung wird dem Kunden per Post oder per E-Mail zugestellt.

  • Zweite Zahlung (40 %): Innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der zweiten Rechnung ist eine weitere Zahlung in Höhe von 40 % des vereinbarten Preises zu leisten. Diese Teilzahlung muss vor dem ersten Montagetag beglichen sein. Alternativ ist der Kunde verpflichtet, den Monteuren einen gültigen Zahlungsnachweis vorzulegen. Geschieht dies nicht, findet die Montage nicht statt, und die Kosten für den ausgefallenen Montagetag in Höhe von 900,00 EUR pro Tag trägt der Kunde.

  • Restzahlung (10 %): Die Restzahlung in Höhe von 10 % des vereinbarten Preises ist 1 Tag vor dem letzten Montagetag zu leisten.

Zahlungen sind gemäß den Bestimmungen dieses Vertrages per Überweisung oder in bar zu leisten. Zahlungen gelten erst dann als erfolgt, wenn sie auf dem Konto der Yardly GmbH eingegangen sind. Die Monteure sind nur dann zur Annahme von Zahlungen berechtigt, wenn sie eine schriftliche Inkassovollmacht der Yardly GmbH vorlegen. Bei Barzahlungen hat der Kunde sich eine Quittung ausstellen zu lassen.

Bei Zahlungsverzug:

  • Für Verbraucher (§13 BGB): Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz.

  • Für Unternehmer (§14 BGB): Verzugszinsen in Höhe von 9 % über dem Basiszinssatz.

Yardly GmbH behält sich vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen. Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht fristgerecht nach, ist Yardly GmbH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle verspäteter Zahlungen wird der Kunde unverzüglich informiert, falls das Rücktrittsrecht bereits ausgeübt wurde.

13. Genehmigungen

Der Kunde ist verpflichtet, sich vorab über die bauordnungsrechtliche Zulässigkeit der geplanten baulichen Anlage zu informieren und Yardly GmbH vor Auftragserteilung über die erforderlichen Genehmigungen zu unterrichten. Für die Einholung dieser Genehmigungen ist der Kunde selbst verantwortlich. Das Risiko der Nichterlangung einer Genehmigung trägt der Kunde, und dies berechtigt ihn nicht zum Rücktritt vom Vertrag. Alle mit der Genehmigung verbundenen Kosten gehen zu Lasten des Kunden.

Beim Kauf unter Vorbehalt der Finanzierung oder eines Bauantrags ist der positive Bescheid oder eine Ablehnung als schriftlicher Nachweis bei der Yardly GmbH einzureichen.

14. Montagebedingungen

Die Montage der erworbenen Ware erfolgt nur, wenn dies schriftlich vereinbart wurde. Der Kunde hat sicherzustellen, dass am vereinbarten Liefertermin die baulichen Voraussetzungen für eine reibungslose Montage gegeben sind. Insbesondere sind alle erforderlichen Genehmigungen vor Montagebeginn einzuholen. Sollten aufgrund von Umständen, die nicht von der Yardly GmbH zu vertreten sind, die Montagearbeiten nicht wie vereinbart beginnen oder abgeschlossen werden können, trägt der Kunde die daraus entstehenden Kosten.

Es wird vorausgesetzt, dass normale Einbauverhältnisse ohne zusätzliche Arbeiten vorliegen. Die Yardly GmbH führt beispielsweise keine Anschlüsse für Regenwasserableitungen an die öffentliche Kanalisation durch. Zusätzliche Arbeiten können gegen eine gesonderte Vergütung durch die Montagepartner ausgeführt werden, wobei ein Vertragsverhältnis nur zwischen dem Kunden und dem Montagepartner besteht.

Sollte bei der Montage festgestellt werden, dass die Durchführung aus technischen Gründen nicht möglich ist, ist die Yardly GmbH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde ist in diesem Fall nicht berechtigt, Schadensersatz geltend zu machen. Die Yardly GmbH behält sich jedoch das Recht vor, bis dahin entstandene Aufwendungen in Höhe von 35 % des Auftragswertes in Rechnung zu stellen.

15. Haftung

Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, sofern keine vertragswesentlichen Pflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit betroffen sind. In Fällen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beschränkt sich die Haftung auf den Ersatz vorhersehbarer und typischer Schäden. Die Yardly GmbH haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemäße Handhabung oder Bedienung der gelieferten Ware entstehen.

16. Nebenabreden

Ergänzende oder abweichende Vereinbarungen zwischen Kunden und Außendienstmitarbeitern (z. B. Handelsvertretern) der Yardly GmbH sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich von der Geschäftsführung der Yardly GmbH bestätigt wurden.

17. Eigentumsvorbehalt

  • Für Verbraucher (§ 13 BGB): Die Yardly GmbH behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.

  • Für Unternehmer (§ 14 BGB): Das Eigentum bleibt bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung bei der Yardly GmbH.

Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bei einer eventuellen Verjährung der Forderung unberührt. Der Kunde ist verpflichtet, der Yardly GmbH unverzüglich jeden Zugriff Dritter auf die Ware (z. B. Pfändungen) sowie Beschädigungen oder den Verlust der Ware mitzuteilen. Der Kunde hat außerdem Besitzwechsel sowie Adressänderungen unverzüglich mitzuteilen. Solange die Ware unter Eigentumsvorbehalt steht, darf sie ohne schriftliche Zustimmung der Yardly GmbH nicht an Dritte weitergegeben werden.

18. Broschüre

Der Kunde kann sich nicht auf Angaben und Eigenschaften berufen, die auf der Website, in Broschüren oder anderem Werbematerial der Yardly GmbH angegeben sind. Die dort genannten technischen Daten, Ausführungsdetails und ähnliches sind nur ungefähre Angaben. Es besteht kein Anspruch darauf, dass die Lieferung mit eventuell präsentierten Modellen übereinstimmt, da diese lediglich als allgemeine Beispiele dienen.

19. Verpackungsrückgabe

Die Yardly GmbH ist gemäß den Bestimmungen der Verpackungsverordnung verpflichtet, Verpackungen ihrer Produkte, die nicht mit dem Zeichen eines flächendeckenden Entsorgungssystems (z. B. „Grüner Punkt“) versehen sind, zurückzunehmen und für deren Wiederverwendung oder Entsorgung zu sorgen. Für weitere Informationen zur Rückgabe solcher Verpackungen kann sich der Kunde an die Yardly GmbH wenden.

20. Datenschutz

a) Weitergabe von Daten

Eine Übermittlung Ihrer persönlichen Daten an Dritte zu anderen als den im Folgenden aufgeführten Zwecken findet nicht statt. Wir geben Ihre persönlichen Daten nur dann an Dritte weiter, wenn:

  • Sie gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a DSGVO ausdrücklich Ihre Einwilligung erteilt haben;

  • die Weitergabe gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist und kein überwiegendes schutzwürdiges Interesse Ihrerseits an der Nichtweitergabe besteht;

  • eine gesetzliche Verpflichtung gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. c DSGVO besteht;

  • dies gesetzlich zulässig und gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO für die Abwicklung von Vertragsverhältnissen mit Ihnen erforderlich ist.

21. Betroffenenrechte

Sie haben das Recht:

  • gemäß Art. 15 DSGVO Auskunft über Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten zu verlangen;

  • gemäß Art. 16 DSGVO die unverzügliche Berichtigung unrichtiger oder Vervollständigung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen;

  • gemäß Art. 17 DSGVO die Löschung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen, sofern keine gesetzlichen Verpflichtungen oder berechtigten Interessen dagegensprechen;

  • gemäß Art. 18 DSGVO die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten zu verlangen;

  • gemäß Art. 20 DSGVO Ihre bereitgestellten Daten in einem maschinenlesbaren Format zu erhalten oder deren Übertragung an einen anderen Verantwortlichen zu verlangen;

  • gemäß Art. 7 Abs. 3 DSGVO Ihre einmal erteilte Einwilligung jederzeit zu widerrufen;

  • gemäß Art. 77 DSGVO sich bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren.

22. Widerspruchsrecht

Wenn Ihre personenbezogenen Daten auf Grundlage berechtigter Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO verarbeitet werden, haben Sie gemäß Art. 21 DSGVO das Recht, Widerspruch gegen die Verarbeitung einzulegen. Im Fall von Direktwerbung haben Sie ein generelles Widerspruchsrecht ohne Angabe von Gründen.

Kontakt für Widerruf oder Widerspruch:

Yardly GmbH
Ostpromenade 4
52525 Heinsberg
Telefon: +49 15562269242
E-Mail: service@yardly.de

23. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Für Verträge mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen wird Mönchengladbach als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart. Dies gilt auch, wenn der Kunde nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt oder dieser zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist. Für Streitigkeiten über die Gültigkeit dieses Vertrages sowie dessen Auslegung gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des UN-Kaufrechts (CISG).

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle bestehenden und zukünftigen Geschäfte zwischen dem Kunden und Yardly GmbH (nachfolgend "Yardly") im Zusammenhang mit dem Kauf und/oder der Montage von Waren. Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen werden nur wirksam, wenn sie von der Geschäftsführung von Yardly schriftlich bestätigt wurden. Andere Mitarbeiter oder Vertreter von Yardly sind nicht befugt, abweichende Vereinbarungen zu treffen. Yardly betreibt kein eigenes Geschäftslokal und trifft sich mit den Kunden nur nach vorheriger Vereinbarung bei ihnen vor Ort.

2. Vertragsschluss

Mit der Unterschrift unter den Vertrag wird der Kunde unwiderruflich an die Bedingungen des Auftrags gebunden. Wenn eine Auftragserteilung auf Grundlage eines individuellen Angebots oder Maßauftrags erfolgt, kommt der Vertrag durch die Unterzeichnung des Auftrags zustande. Mit der Unterschrift versichert der Kunde, dass er Eigentümer des Grundstücks ist und uneingeschränkt über das Grundstück verfügen kann. Mündliche Zusagen sind nur dann bindend, wenn sie nachträglich schriftlich bestätigt wurden.

3. Preise

Sofern nichts anderes vereinbart ist, verstehen sich die Preise einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Offensichtliche Fehler wie Schreib-, Druck- oder Rechenfehler in der Preisangabe verpflichten Yardly nicht zur Lieferung oder Schadensersatz. Die vereinbarten Preise gelten für die vereinbarte Stückzahl, Maße und Konstruktionsart. Bei Änderungen nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei einer Preissteigerung von mehr als 25 % hat der Kunde das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.

4. Lieferung und Lieferzeit

Yardly bestimmt nach eigenem Ermessen die Versandart, den Transportweg und das beauftragte Transportunternehmen. Lieferungen erfolgen an den vom Kunden angegebenen Ort, in der Regel direkt zur Baustelle, unter Vorbehalt behördlicher Genehmigungen. Liefertermine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich von Yardly bestätigt wurden. Die Einhaltung der Fristen setzt voraus, dass der Kunde seine vertraglichen Pflichten erfüllt hat, insbesondere die Bereitstellung von Unterlagen und Maßen. Bei Verzögerungen durch Umstände, die Yardly nicht zu vertreten hat, verlängern sich die Fristen angemessen.

5. Gefahrtragung

Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware an den Transporteur übergeben wurde. Bei Unternehmern im Sinne des § 14 BGB erfolgt die Übergabe bei Auslieferung der Ware an den Spediteur oder Frachtführer. Bei Verbrauchern erfolgt die Gefahrübergabe erst mit der Übergabe der Ware an den Kunden.

6. Annahmeverzug

Gerät der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er andere Mitwirkungspflichten, ist Yardly berechtigt, den hieraus entstehenden Schaden vom Kunden zu verlangen. Weitere Ansprüche bleiben vorbehalten.

7. Informationspflichten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, bei der Bestellung wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Änderungen der Bestelldaten, insbesondere bei Adresse, Telefonnummer oder E-Mail, sind Yardly unverzüglich in Textform mitzuteilen. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach oder gibt er falsche Informationen an, hat Yardly das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.

8. Mängelrüge

Ist der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, so hat er die Ware unverzüglich nach der Ablieferung durch Yardly zu untersuchen und etwaige Mängel unverzüglich in Textform an Yardly zu melden, soweit dies nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang möglich ist. Unterlässt der Kunde die Anzeige eines Mangels, gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, der Mangel war bei der Untersuchung nicht erkennbar. Wird ein Mangel später entdeckt, so muss die Anzeige unverzüglich nach Entdeckung erfolgen, andernfalls gilt die Ware auch in Bezug auf diesen Mangel als genehmigt. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelrüge. Der Kunde trägt die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.

Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, so hat er Yardly innerhalb von 7 Tagen nach Feststellung des Mangels, Fehlmengen oder einer Falschlieferung schriftlich zu informieren.

Glasprüfung:
Bei der Prüfung von Glas muss diese bei diffusem Licht (bewölkter Himmel) durchgeführt werden, also durch Betrachtung des Hintergrunds und nicht der Scheibe selbst. Beanstandete Stellen dürfen nicht markiert sein. Der Abstand zur Scheibe muss mindestens einen Meter betragen, der Betrachtungswinkel sollte der normalen Raumnutzung entsprechen (aus sitzender oder stehender Position).

Die Frist gilt als gewahrt, wenn die Mitteilung von Mängeln rechtzeitig bei Yardly eingegangen ist. Unterlässt der Kunde diese Mitteilung, erlöschen die Gewährleistungsrechte nach zwei Monaten ab Feststellung des Mangels. Dies gilt nicht bei Arglist seitens Yardly. Der Kunde trägt die Beweislast für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels. Transportschäden sind unverzüglich in Textform zu melden und beim Frachtführer zu dokumentieren.

9. Gewährleistung

Mängel der Ware werden von Yardly nach Wahl durch Beseitigung des Mangels oder Neuherstellung behoben. Yardly räumt hierfür eine Frist von mindestens vier Wochen ein. Yardly kann die Nacherfüllung verweigern, wenn diese mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden ist. Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist die Ersatzlieferung erneut mangelhaft, wird Yardly nochmals die Möglichkeit zur Mangelbeseitigung innerhalb einer weiteren Frist von vier Wochen einräumen. Nur wenn Yardly diese Gewährleistungspflichten innerhalb der genannten Fristen nicht erfüllt und die Nacherfüllung endgültig fehlschlägt, ist der Kunde berechtigt, eine angemessene Minderung des Kaufpreises (Minderung), Selbstvornahme, Rücktritt vom Vertrag oder Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen.

Die Gewährleistungsfrist für neu hergestellte Sachen beträgt zwei Jahre ab Abnahme des Werkes. Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist für neu hergestellte Sachen ein Jahr ab Abnahme des Werkes. Die Verjährungsfrist der Gewährleistungsansprüche bei einem Bauwerk beträgt zwei Jahre ab Abnahme der gesamten Leistung. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die Ware zwar mit seitlichen Windschutzelementen ausgestattet sein kann, jedoch nicht schlagregen-, luft- oder winddicht ist.

10. Garantie

Unabhängig von Gewährleistungsansprüchen gewährt Yardly eine Haltbarkeitsgarantie für Warenbestandteile aus Aluminium und Polycarbonat. Diese Garantie betrifft jedoch nicht die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche. Die Garantiezeit beginnt mit dem Gefahrübergang.

  • Für Abdichtungen wird eine Garantiezeit von 3 Monaten gewährt.

  • Für die Laufschienen der Schiebetüren beträgt die Garantiezeit bei ordnungsgemäßer Wartung 1 Jahr.

  • Die Garantiezeit für Markisen, Schiebetüren (falsche Bedienung oder Gewaltanwendung werden nicht durch die Garantie abgedeckt), LED-Lampen und Terrassenheizer beträgt 2 Jahre.

  • Die Garantiezeit für Warenbestandteile aus Aluminium beträgt 5 Jahre.

  • Für Warenbestandteile aus Polycarbonat beträgt die Garantiezeit insgesamt 5 Jahre, wobei diese jedes Jahr um 20 % abnimmt.

  • Für Warenbestandteile aus Glas beträgt die Garantiezeit 10 Jahre, wobei diese jedes Jahr um 10 % abnimmt.

Die Garantie bezieht sich auf Materialermüdungserscheinungen. Nach Anzeige eines Garantiefalls wird Yardly die betroffenen Warenbestandteile durch Ersatzlieferung austauschen. Installations- oder Montagearbeiten sind nicht Teil dieser Garantie. Schäden oder Störungen aufgrund falscher Bedienung, falscher Selbstmontage oder Gewaltanwendung sind keine Materialermüdungserscheinungen und nicht durch die Garantie abgedeckt.

10.01 Nach Ablauf der Garantiezeit

Bei Mängelmeldungen nach Ablauf der Garantiezeit wird eine Pauschale in Höhe von 2,75 € pro gefahrenem Kilometer (Hin- und Rückweg) erhoben. Diese muss im Vorfeld zu 100 % bezahlt werden. Nach Eingang der Zahlung wird ein Termin für einen Monteur gebucht, der den Mangel prüft und die benötigten Materialien notiert. Anschließend wird ein Kostenvoranschlag erstellt. Dieser muss ebenfalls zu 100 % bezahlt werden, bevor ein Servicetermin gebucht wird.

11. Rücktritt vom Vertrag

Tritt eine Vertragspartei vor Fertigstellung der in Auftrag gegebenen Waren vom Vertrag zurück, ist Yardly berechtigt, Stornogebühren in Höhe von 30 % (für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB) bzw. 30 % (für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB) des Auftragswertes zu verlangen, es sei denn, der Kunde kann nachweisen, dass Yardly durch den Rücktritt entstandene Schäden wesentlich niedriger sind. Die Höhe der Stornogebühren umfasst die Aufwandsentschädigung sowie den Gewinnverlust und vereinbarte sowie wahrgenommene Ortstermine. Ein Rücktritt vom Vertrag nach Fertigstellung und/oder Abnahme ist ausgeschlossen.

12. Zahlung

Sofern zwischen der Yardly GmbH und dem Kunden nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, gelten folgende Zahlungsbedingungen:

  • Anzahlung (50 %): Innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt der ersten (Anzahlungs-)Rechnung ist eine Anzahlung in Höhe von 50 % des vereinbarten Preises auf das Konto der Yardly GmbH zu leisten. Diese Rechnung wird dem Kunden per Post oder per E-Mail zugestellt.

  • Zweite Zahlung (40 %): Innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der zweiten Rechnung ist eine weitere Zahlung in Höhe von 40 % des vereinbarten Preises zu leisten. Diese Teilzahlung muss vor dem ersten Montagetag beglichen sein. Alternativ ist der Kunde verpflichtet, den Monteuren einen gültigen Zahlungsnachweis vorzulegen. Geschieht dies nicht, findet die Montage nicht statt, und die Kosten für den ausgefallenen Montagetag in Höhe von 900,00 EUR pro Tag trägt der Kunde.

  • Restzahlung (10 %): Die Restzahlung in Höhe von 10 % des vereinbarten Preises ist 1 Tag vor dem letzten Montagetag zu leisten.

Zahlungen sind gemäß den Bestimmungen dieses Vertrages per Überweisung oder in bar zu leisten. Zahlungen gelten erst dann als erfolgt, wenn sie auf dem Konto der Yardly GmbH eingegangen sind. Die Monteure sind nur dann zur Annahme von Zahlungen berechtigt, wenn sie eine schriftliche Inkassovollmacht der Yardly GmbH vorlegen. Bei Barzahlungen hat der Kunde sich eine Quittung ausstellen zu lassen.

Bei Zahlungsverzug:

  • Für Verbraucher (§13 BGB): Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz.

  • Für Unternehmer (§14 BGB): Verzugszinsen in Höhe von 9 % über dem Basiszinssatz.

Yardly GmbH behält sich vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen. Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht fristgerecht nach, ist Yardly GmbH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle verspäteter Zahlungen wird der Kunde unverzüglich informiert, falls das Rücktrittsrecht bereits ausgeübt wurde.

13. Genehmigungen

Der Kunde ist verpflichtet, sich vorab über die bauordnungsrechtliche Zulässigkeit der geplanten baulichen Anlage zu informieren und Yardly GmbH vor Auftragserteilung über die erforderlichen Genehmigungen zu unterrichten. Für die Einholung dieser Genehmigungen ist der Kunde selbst verantwortlich. Das Risiko der Nichterlangung einer Genehmigung trägt der Kunde, und dies berechtigt ihn nicht zum Rücktritt vom Vertrag. Alle mit der Genehmigung verbundenen Kosten gehen zu Lasten des Kunden.

Beim Kauf unter Vorbehalt der Finanzierung oder eines Bauantrags ist der positive Bescheid oder eine Ablehnung als schriftlicher Nachweis bei der Yardly GmbH einzureichen.

14. Montagebedingungen

Die Montage der erworbenen Ware erfolgt nur, wenn dies schriftlich vereinbart wurde. Der Kunde hat sicherzustellen, dass am vereinbarten Liefertermin die baulichen Voraussetzungen für eine reibungslose Montage gegeben sind. Insbesondere sind alle erforderlichen Genehmigungen vor Montagebeginn einzuholen. Sollten aufgrund von Umständen, die nicht von der Yardly GmbH zu vertreten sind, die Montagearbeiten nicht wie vereinbart beginnen oder abgeschlossen werden können, trägt der Kunde die daraus entstehenden Kosten.

Es wird vorausgesetzt, dass normale Einbauverhältnisse ohne zusätzliche Arbeiten vorliegen. Die Yardly GmbH führt beispielsweise keine Anschlüsse für Regenwasserableitungen an die öffentliche Kanalisation durch. Zusätzliche Arbeiten können gegen eine gesonderte Vergütung durch die Montagepartner ausgeführt werden, wobei ein Vertragsverhältnis nur zwischen dem Kunden und dem Montagepartner besteht.

Sollte bei der Montage festgestellt werden, dass die Durchführung aus technischen Gründen nicht möglich ist, ist die Yardly GmbH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde ist in diesem Fall nicht berechtigt, Schadensersatz geltend zu machen. Die Yardly GmbH behält sich jedoch das Recht vor, bis dahin entstandene Aufwendungen in Höhe von 35 % des Auftragswertes in Rechnung zu stellen.

15. Haftung

Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, sofern keine vertragswesentlichen Pflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit betroffen sind. In Fällen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beschränkt sich die Haftung auf den Ersatz vorhersehbarer und typischer Schäden. Die Yardly GmbH haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemäße Handhabung oder Bedienung der gelieferten Ware entstehen.

16. Nebenabreden

Ergänzende oder abweichende Vereinbarungen zwischen Kunden und Außendienstmitarbeitern (z. B. Handelsvertretern) der Yardly GmbH sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich von der Geschäftsführung der Yardly GmbH bestätigt wurden.

17. Eigentumsvorbehalt

  • Für Verbraucher (§ 13 BGB): Die Yardly GmbH behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.

  • Für Unternehmer (§ 14 BGB): Das Eigentum bleibt bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung bei der Yardly GmbH.

Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bei einer eventuellen Verjährung der Forderung unberührt. Der Kunde ist verpflichtet, der Yardly GmbH unverzüglich jeden Zugriff Dritter auf die Ware (z. B. Pfändungen) sowie Beschädigungen oder den Verlust der Ware mitzuteilen. Der Kunde hat außerdem Besitzwechsel sowie Adressänderungen unverzüglich mitzuteilen. Solange die Ware unter Eigentumsvorbehalt steht, darf sie ohne schriftliche Zustimmung der Yardly GmbH nicht an Dritte weitergegeben werden.

18. Broschüre

Der Kunde kann sich nicht auf Angaben und Eigenschaften berufen, die auf der Website, in Broschüren oder anderem Werbematerial der Yardly GmbH angegeben sind. Die dort genannten technischen Daten, Ausführungsdetails und ähnliches sind nur ungefähre Angaben. Es besteht kein Anspruch darauf, dass die Lieferung mit eventuell präsentierten Modellen übereinstimmt, da diese lediglich als allgemeine Beispiele dienen.

19. Verpackungsrückgabe

Die Yardly GmbH ist gemäß den Bestimmungen der Verpackungsverordnung verpflichtet, Verpackungen ihrer Produkte, die nicht mit dem Zeichen eines flächendeckenden Entsorgungssystems (z. B. „Grüner Punkt“) versehen sind, zurückzunehmen und für deren Wiederverwendung oder Entsorgung zu sorgen. Für weitere Informationen zur Rückgabe solcher Verpackungen kann sich der Kunde an die Yardly GmbH wenden.

20. Datenschutz

a) Weitergabe von Daten

Eine Übermittlung Ihrer persönlichen Daten an Dritte zu anderen als den im Folgenden aufgeführten Zwecken findet nicht statt. Wir geben Ihre persönlichen Daten nur dann an Dritte weiter, wenn:

  • Sie gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a DSGVO ausdrücklich Ihre Einwilligung erteilt haben;

  • die Weitergabe gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist und kein überwiegendes schutzwürdiges Interesse Ihrerseits an der Nichtweitergabe besteht;

  • eine gesetzliche Verpflichtung gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. c DSGVO besteht;

  • dies gesetzlich zulässig und gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO für die Abwicklung von Vertragsverhältnissen mit Ihnen erforderlich ist.

21. Betroffenenrechte

Sie haben das Recht:

  • gemäß Art. 15 DSGVO Auskunft über Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten zu verlangen;

  • gemäß Art. 16 DSGVO die unverzügliche Berichtigung unrichtiger oder Vervollständigung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen;

  • gemäß Art. 17 DSGVO die Löschung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen, sofern keine gesetzlichen Verpflichtungen oder berechtigten Interessen dagegensprechen;

  • gemäß Art. 18 DSGVO die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten zu verlangen;

  • gemäß Art. 20 DSGVO Ihre bereitgestellten Daten in einem maschinenlesbaren Format zu erhalten oder deren Übertragung an einen anderen Verantwortlichen zu verlangen;

  • gemäß Art. 7 Abs. 3 DSGVO Ihre einmal erteilte Einwilligung jederzeit zu widerrufen;

  • gemäß Art. 77 DSGVO sich bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren.

22. Widerspruchsrecht

Wenn Ihre personenbezogenen Daten auf Grundlage berechtigter Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO verarbeitet werden, haben Sie gemäß Art. 21 DSGVO das Recht, Widerspruch gegen die Verarbeitung einzulegen. Im Fall von Direktwerbung haben Sie ein generelles Widerspruchsrecht ohne Angabe von Gründen.

Kontakt für Widerruf oder Widerspruch:

Yardly GmbH
Ostpromenade 4
52525 Heinsberg
Telefon: +49 15562269242
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23. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Für Verträge mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen wird Mönchengladbach als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart. Dies gilt auch, wenn der Kunde nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt oder dieser zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist. Für Streitigkeiten über die Gültigkeit dieses Vertrages sowie dessen Auslegung gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des UN-Kaufrechts (CISG).